Feine Polsterstoffe aus Alcantara und der wieder in Mode gekommene Linoleum- Bodenbelag prägen das Ambiente. Beides kostet freilich Aufpreis, HRZ nennt diese Innenoptik „Business Travel“. diesem Zusammenhang liest sich die Sonderausstattungsliste von HRZ ebenso umfangreich wie das Pendant der Mercedes- Basis – ein HRZ ist individuell und beileibe nicht billig. Der nicht übertrieben üppig bestückte Testwagen kostete gut 60 000 Euro. Doch der Gegenwert stimmt: Da wäre zum Beispiel, typisch HRZ, das präzise gebaute Mobiliar mit einem hohen Echtholzanteil. Silberne Rollladentüren an den Hängeschränken vermitteln eine Spur Business-Atmosphäre. Eine weitere Raffinesse ist unter dem relativ flachen Dach des HRZ zu entdecken, dort versteckt sich ein einzigartiges Hubbett. Auf Knopfdruck senkt sich die Liegefläche leise nach unten. Der solide Elektroantrieb (Aufpreis) arretiert in jeder Höhe, schränkt aber die Bettgröße ein. Die Liegefläche fällt durchschnittlich groß aus, ein Lattenrost fehlt.
Der Park muss zum eigentlichen Olympiagelände gesondert betrachtet werden. Es handelt sich hierbei um eine Erholungsstätte mit zwei Seen, angrenzender Hügellandschaft und zahlreichen Grünflächen. Der Park dient heute als Ort der Erholung und gehört mit seinen 160 ha Fläche zur größten Grünanlagen Münchens. Die beiden vom Regenwasser der futuristischen Dächer der Stadien gespeisten Seen sind zudem ein wichtiger Zwischenstopp für die Zugvögel in den Süden. Wer aus geschäftlichem Anlass die bayerische Landeshauptstadt besuchen möchte, der kann in der Freizeit im Olympiapark herrlich entspannen. Insbesondere nach einem anstrengenden Businessmeeting lohnt sich ein Abstecher in diese Parklandschaft. Neben ausgedehnten Spaziergängen findet der Besucher hier auch eine hervorragende Restauration, in der man die kulinarischen Köstlichkeiten der Region genießen kann. Insoweit kann bei einem Hotelaufenthalt in München ein Besuch des Olympiaparks durchaus empfohlen werden.
Auch beim Trinken müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Wichtig ist, dass nicht getrunken wird, bevor nicht ein „Prost“ oder „Zum Wohl“ erklungen ist. Meist obliegt dieses Privileg dem Gastgeber, allerdings kann der Trinkspruch auch von einem der Gäste übernommen werden. Es reicht auch aus, einfach nur das Glas zu erheben und mit dem Tischnachbarn anzustoßen. Derbe Trinksprüche sind ein No-Go, die in jedem Fall vermieden werden sollten. Auch, wenn es sich nur um ein ungezwungenes Abendessen im legeren Rahmen handelt.